Lokale KEA-Nachrichten

Berichte von und über Die KEAs e.V.

Archiv für März, 2008

Bankvollmacht für ARGE

Verfasst von cers am März 4, 2008

Ich unterschreib nicht – ich bin doch nicht blöd


Seit geraumer Zeit fordert die vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom (20.12.2007) als verfassungswidrig eingestufte ARGE verweigerung-einzugsermaechtigung.jpg(ARbeitsGEmeinschaft gem. §44^b SGB II) von ihren Kunden die Unterzeichnung einer Einzugsermächtigung für den Fall der Überzahlung. Die KEAs hatten bereits im Dezember 2006 mit einer offenen Protestnote reagiert in der es unter anderem  heißt:“Das Erwirken einer Bankvollmacht, mit der Begründung, fehlerhafte Überweisungen der ARGE eigenmächtig rücküberweisen zu lassen, ist definitiv kein Bestandteil der Mitwirkungspflicht, da es die Tatsachen zur Feststellung der Hilfebedürftigkeit nicht berührt. Auch hier wird gegen geltendes Recht verstoßen, da die §§ 44 – 50, Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), eine durch den Gesetzgeber vorgegebene Regelung enthalten.”Sozialdezernentin Marlis Bredehorst (Grüne) hat darauf geantwortet:“Die Praxis, von den Hilfebedürftigen sog. Bankvollmachten unterschreiben zu lassen, damit überzahlte Leistungen ohne Weiteres zurückgebucht werden können, ist ebenfalls nicht zu beanstanden, wenn dies im Einverständnis mit den Hilfebedürftigen geschieht. Soweit der Betroffene jedoch seine Unterschrift unter eine solche Bankvollmacht verweigert, besteht auch im Rahmen der Mitwirkungsrechte nach den §§ 60 SGB I keine für die ARGE durchsetzbare Verpflichtung. Für die Rückforderung überzahlter Beträge sieht das SGB X in den §§ 44 ff. ein formelles Verfahren für die Rücknahme der Bewilligung und Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen vor. Diese sind durch die Behörde durch Verwaltungsakte geltend zu machen und dürfen nicht durch eine gegen den Willen des Hilfebedürftigen erwirkte sog. Bankvollmacht überspielt werden.Soweit aber die sog. Bankvollmacht freiwillig vom Hilfeempfänger abgegeben wird, liegt hierin ein Verzicht auf die Rechte nach den §§ 44 ff. SGB X zur Vereinfachung des Verfahrens im Interesse aller Beteiligten. Der von Ihnen bemängelte Verstoß gegen geltendes Recht ist aufgrund des durch die Unterschrift der Bankvollmacht erklärten Einverständnisses des Betroffenen in der Regel nicht gegeben. Sicherzustellen ist allerdings, dass dieser Verzicht und dessen Auswirkungen den Betroffenen bei Abgabe der Einverständniserklärung bewusst sind.” Frau Bredehorst ist wohl nicht klar, wie das tatsächlich abläuft dort in der ARGE, dass dort auf die Leute ohne Hinweis der Freiwilligkeit oder dass mittels der “schweizer universalwaffe” §60 SGB I massiv Druck ausgeübt wird. Schließlich bedeutet der Hinweis auf diesen § für die allermeisten Betroffenen, “Wenn Du nicht machst, was wir Dir hier anweisen, gefährdest DU Deine Existenz!”Seitdem empfehlen die KEAs allen Betroffenen von welchen eine entsprechende Unterschrift geleistet wird, dagegen zu protestieren. Im Zweifel hängt man an seine Verweigerung den Bredehorst-Brief mit dran. Unsere Erfahrung zeigt, dass der Protest hilft und man KEINE Sanktionen erwarten muss. 


Offener Brief der KEAs zur Bankvollmacht

Antwort der Sozialdezernentin

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ARGE abwickeln!

Verfasst von cers am März 1, 2008

Die KEAs fordern die testweise Auszahlung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) in Köln

Am 04.03.2008 war der Kölner Stadtrat dazu angehalten, den finanziellen Anteil der Stadt Köln an derabwickeln01.jpg ARGE (Arbeitsgemeinschaft aus Stadt und Agentur) von bisher 8% auf 12,6% zu erhöhen. Peter Welters, Geschäftsführer der Agentur für Arbeit in Köln, drohte dem Oberbürgermeister Schramma unmissverständlich, andernfalls den Kooperationsvertrag fristgerecht zum 31.03.2008 und mit Wirkung ab 01.01.2009 einseitig zu kündigen.

Sowohl Linkspartei (die sich offiziell gegen HartzIV ausspricht), als auch der Gewerkschaftsbund (DGB) in Köln tuten einvernehmlich ins gleiche Horn, wie andere Parteien auch und signalisierten selbstverständlich Zustimmung dafür, dass alles hübsch bleibe, wie’s ist: 1-Euro-Jobs, Sanktionen, Verfolgungsbetreuung, Gängelei, HartzIV. Der Vertrag wurde verlängert!

Die KEAs verabschiedeten statt dessen am 28.02.2008 eine Pressemitteilung, in der sie ein perspektivisches Umdenken auf ganzer Linie fordern.

Hier ein Auszug:

Nahezu sämtliche Angebote bzw. ausgeübten Praktiken dieser ARGE stehen nicht im Verhältnis zu den Bedürfnissen der Betroffenen und zur Lage und Entwicklung des realen Arbeitsmarktes, fördern statt dessen aktiv und ggf. politisch nicht neutral den Beschäftigungssektor in einem konstruierten Ersatz-Arbeitsmarkt mit grotesk begründeten 1-Euro-Jobs und menschlich erniedrigenden Maßnahmen im Bereich der (psychologischen) Gesundheits-/Eignungs-/Verwertungsfeststellung; fördern den Billiglohnsektor auf breiter Front und tragen so sogar zur Steigerung der Erwerbslosigkeit und nicht minder zur krankheitsbedingten „Arbeitsunfähigkeit“ großer Teile der Betroffenen bei; wirken abwertend, disziplinierend und real unterdrückend gegenüber potenziellen ArbeitnehmerInnen.

Das Modell „ARGE“ i.S. des SGB II bzw. „HartzIV“ kann die Situation erwerbsloser Menschen nicht verbessern und wird darüber hinaus die sozialen Widersprüche innerhalb dieser Gesellschaft weiter verschärfen.

Aus diesem Grund möchten die KEAs die verantwortlichen RatspolitikerInnen in Köln anregen, gemeinsam mit den verantwortlichen Bundesministerien über ein experimentelles „Kölner Modell“ nachzudenken, wo sich das „Amt“ darauf beschränkt:

• die Leistungen für Wohnen und Leben testweise in Art eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) auszuzahlen;

• qualitativ gute Unterstützung (Beratung, Eingliederungshilfen, Überbrückungsgeld, Kredite …) zu gewähren, wo Menschen darum bitten;

• die Förderungsmechanismen so genannter 1-Euro-Jobs ggf. für sozialversicherungspflichtige Teilzeitstellen zu verwenden, was der gleichen Brutto-Finanzierung (Verwaltungspauschale etc.) derlei Maßnahmen entspräche und somit durchaus machbar wäre.

Das „Kölner Modell“ soll sowohl beratend als auch auswertend von einem Gremium wissenschaftlich

tauglich begleitet werden, das unabhängige Betroffenen-Organisationen, Universitäten, Gewerkschaften, Politik u. ä. gleichermaßen berücksichtigt. (Die KEAs warnen an dieser Stelle ausdrücklich vor den Einsatz von Unternehmensberatungen!)

Sofern angesichts zahlreicher nur befristet laufender Arbeitsverträge mit freiwerdendem Personal der ARGE zu rechnen ist, sprechen sich die KEAs für eine großzügige, einmalige Abfindung aus.(nau)

(Die vollständige Pressemitteilung ist unter www.Die-KEAs.de nachzulesen.)

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