Verfasst von cers am September 12, 2007
Für alle die einen BLog nur wegen der neuesten Nachrichten überfliegen.
Hier gibt es eine zusätzliche Seite mit derzeit 6 Downloads. Natürlich keine geklauten MP3s oder aktuelle Kinofilme, nein einfach mal ein paar Texte und ein paar Urteile die Verbreitung finden sollten.
F.F. => Fiel Fergnügen
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Verfasst von cers am September 10, 2007
Teilvorabveröffentlichung aus der Neuen Rheinischen Zeitung vom 12.09.2007
DuMont-Verlag fürchtete „Wettbewerb“ durch „Kölner Erwerbslosen-Anzeiger“
KEA-Titel geschwärzt
Von Peter Kleinert
Die aktuelle Ausgabe des „Kölner Erwerbslosen Anzeiger“ - von Erwerbslosen für Erwerbslose und solche, die es werden können“, zum Preis von null Euro publiziert - erschien am Donnerstag mit geschwärztem Titel. Der Grund: Er sei „sowohl klanglich als auch begrifflich identisch, aber auch visuell identisch“ mit dem des „Kölner Stadt-Anzeiger“, der „in Köln berühmten Zeitung“. Deren „guten Ruf und Seriosität“ wollten die KEA-Redakteure außerdem „auf ihre eigene Veröffentlichung abfärben“ lassen, behauptete das Anwaltsbüro des Verlags in einer Klagedrohung unter dem Stichwort „unlauterer Wettbewerb“. Ob und wie der „seriöse“ KStA über den Angriff seiner Geschäftsführung auf die schlimme Konkurrenz berichten darf, werden Sie in der nächsten NRhZ-Ausgabe sehen.
Dass Redakteure des KStA nämlich gelegentlich doch etwas veröffentlichen können, das „denen da oben“ unangenehm ist, wenn die NRhZ darüber berichtet hat, konnte man zum Beispiel unserem Online-Flyer 75 vom 19. Dezember 2006 entnehmen: Nach einer in NRhZ 74 veröffentlichten Protestnote des Vereins „Kölner Erwerbslose in Aktion“ (KEA) wegen unzumutbarer Behandlung der von ihm unterstützten Menschen durch die Kölner ARGE interviewte KStA-Redakteur Andreas Damm nicht nur ARGE-Chef Welters, sondern auch KEA-Sprecher Heiko Naumann.
Dass aber auch die Geschäftsführung des Verlags M.DuMont Schauberg die NRhZ aufmerksam liest, wurde uns erst vergangene Woche klar. In einem Interview für die NRhZ-Ausgabe 110 hatte Heinz Peter Fischer, Redakteur des Kölner Erwerbslosen Anzeigers, auf die Frage, warum man bei diesem im Titel ein bisschen den Schriftzug des KStA nachahme, selbstbewusst geantwortet: „Es wurde sogar exakt die gleiche Schriftart verwendet… Wir wollten zeigen, dass wir seriös sind und berichten, was andere oft nicht sagen.“ - Dafür erhielten er, sein Kollege Dirk Söhngen und ihr gemeinnütziger KEA-Fördererverein nun am 3. September als Retourkutsche einen Brief des internationalen Rechtsanwaltsbüros Linklaters, das laut Eigenwerbung nicht nur Boris Becker „erfolgreich vertritt“, sondern sogar die Deutsche Bank „berät“.
„Im Auftrag der M.DuMont Schauberg Expedition der Kölnischen Zeitung GmbH & Co. KG“ und unter dem Betreff „Verletzung von Kennzeichenrechten und unlauterer Wettbewerb“ wurde ihnen in dem sechs Seiten langen Schreiben mit einer „Vertragsstrafe“ in Höhe von 5.100 Euro „für jeden Fall der Zuwiderhandlung“ gedroht - es sei denn, sie würden sich innerhalb einer Woche „verpflichten…, zu unterlassen,…zu Zwecken des Wettbewerbs die nachfolgend eingeblendete Aufmachung zu benutzen:“
[Wir verzichten hier vorsichtshalber auf die Darstellung des alten Zeitungsheaders, auch wenn es sich bei diesem Artikel hier um einen aus der NRHZ handelt. ]
[....]
und wer den ganzen Artikel lesen möchte, der warte auf den online-flyer der Neuen Rheinischen Zeitung vom 12.09.2007
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Verfasst von cers am September 8, 2007
Am 14.Sept. 2007 wird im Sozialgericht Köln eine öffentliche Verhandlung über die Regelsätze bei Hartz IV, verfassungsmäßige Bedenken des SGB II, Regelsätze nach der EVS2003 verfassungsrechtliche Bedenken geben.
Der Kläger ist Martin Behrsing. Es ist zu befürchten, dass die Richterin Fellermann-Blachut das ganze abschmettern will. Deshalb sollte viel Öffentlichkeit da sein, denn dann wird es schwieriger. Eine Argumentation der Richterin ist, das BSozG hätte entschieden, dass der Regelsatz verfassungsgemäß sei. Dem steht allerdings gegenüber, dass nur das Bundesverfassungsgericht selbst feststellen kann, ob ein Gesetzt verfassungsgemäß ist oder nicht.
Termin 14.09.2007
11:30 Saal III (Erdgeschoss),
Köln, An den Dominikanern 2 (50 m vom Dom bzw. Hauptbahnhof entfernt)
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